Standards zum Schutz von Minderjährigen

In Sorge um die Sicherheit der Jüngsten

Wir informieren höflich, dass gemäß der Novelle des Familien- und Vormundschaftsgesetzes am 15. Februar 2024 zusätzliche Vorschriften in Kraft treten, die darauf abzielen, Minderjährige zu schützen, die Opfer von Gewalt geworden sind (sogenannte „Lex Kamilek”-Gesetz). Gemäß diesem Gesetz wurden die Vertreter u.a. der Hotelbranche verpflichtet, die Beziehung zwischen dem erwachsenen Gast und dem Kind zu identifizieren, d.h. festzustellen, ob die erwachsene Person der Elternteil / gesetzliche Vertreter des minderjährigen Kindes ist, mit dem sie gekommen ist, und ob das Kind in der gegebenen Situation nicht gefährdet ist.

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